Gartenordnung

GARTENORDNUNG

Ausgabe 28.12.2009
(Laut den von der Vereinsbehörde am 23.02.2010genehmigten Statuten)

1. Gartenvergabe:

  • Die Gartenvergabe erfolgt  ausnahmslos durch Beschluss der Vereinsleitung.
  • Beim Austritt eines Pächters aus dem Kleingartenverein wird die freie Gartenparzelle durch den Obmann neu vergeben.
  • Um Zuteilung einer Gartenparzelle ist beim Kleingärtnerverein schriftlich anzusuchen. wobei vorgemerkte Interessenten zuerst befragt werden.

2. Übernahme einer Kleingartenparzelle:

  • Die Übernahme einer Gartenparzelle ist erst dann gültig, wenn der Kleingartenverein zugestimmt hat. Dazu ist zu beachten:
  • Die eigenmächtige Übertragung des Gartenbenutzungsrechtes an Dritteohne das schriftliche Einverständnis der Vereinsleitung ist rechtsungültig und wird nicht anerkannt.
  • Die beabsichtigte Abgabe eines Gartens ist dem Verein zeitgerecht mitzuteilen.
  • Kaufinteressenten werden vom Verein namhaft gemacht
  • Sollte mit keinem der vom Verein vorgeschlagenen Interessenten eine Einigung erzielt werden, kann der scheidende Pächter selbst einen Nachfolger suchen.
  • Allfällige Preisabsprachen erfolgen ausnahmslos zwischen Verkäufer und dem/den Interessenten. Eine Übervorteilung des Gartennachfolgers (verlangte Ablösen!) ist unstatthaft! Nach Einigung ist der
  • neue Pächter umgehend der Vereinsleitung namhaft zu machen.
  • Die Übergabe an einen neuen Pächter kann nur im Beisein der Vereinsvertretung (Obmann, Stellvertreter) erfolgen.
  • Der neue Pächter hat bei diesem Treffen den Pachtvertrag zu unterfertigen, wobei ihm auch und die Gartenordnung übergeben wird.
  • Der neue Pächter muss die Vereinstatuten und die Gartenordnung vollinhaltlich anerkennen.
  • Die Einschreibgebühr ist sofort zu bezahlen.

 

3. Bebauung einer Gartenparzelle:

  • Die Errichtung von Baulichkeiten jedweder Art (z. B. Gartenhäuser, Lauben, Werkzeugkisten, Zubauten an bestehenden Gartenhütten, Sichtschutzwänden etc.) bedarf der Zustimmung der Vereinsleitung.
  • Dazu ist vor Beginn der Arbeiten ein formloses Ansuchen (unter Beischluss einer Bauskizze) an den Verein zu richten.
  • Erst bei Zustimmung für diese Bauvorhaben darf mit den Arbeiten begonnen werden.
  • 4. Bepflanzung einer Gartenparzelle:
  • Bei jeder Bepflanzung ist auf die Kulturen der Parzellennachbarn Rücksicht zu nehmen.
  • Dabei ist zu beachten:  Innerhalb eines Abstandes von einem Meter zur Nachbarparzelle dürfen schatten werfende Kulturen nicht über 50 cm hoch sein.
  • Keine Kulturen dürfen eine Höhe von vier (4) Meter überschreiten.
  • Bei Ausläufer bildenden Kulturen ist dafür zu sorgen, dass der Nachbar durch diese nicht belästigt wird.
  • Das Anpflanzen von Nuss-, Allee-, Wald- und sonstiger hochstämmiger und große Kronen bildender Bäume, darunter fallen auch Zierbäume (Trauerweiden und Birken, Thujen etc.) ist ausnahmslos untersagt.
  • Kulturen dürfen die Parzellengrenze nicht überragen. Dies gilt auch für den Bereich der Gartenzufahrtswege in der Kleingartenanlage.
  • Das Ablagern von Gartenabfällen außerhalb der Anlage ist untersagt.

5. Parzellengrenzen-Abgrenzungen:

  • Die Markierungspflöcke der einzelnen Parzellen dürfen nicht entfernt werden. Entlang der Zufahrtswege sind ausnahmslos Betonrandleisten der Größe 100 x 30 x 4 cm  zugelassen. In der Parzelle selbst besteht für diese keine Abmaßbeschränkung.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, den seine Parzelle begrenzenden Anlagenweg zu pflegen und sauber sowie frei von Unkraut zu halten.
  • Holz- und Schilfmatten als Abgrenzungen sind ausnahmslos verboten.

6. Zufahrtswege:

  • Das Parken von Motorfahrzeugen, vornehmlich Pkw , innerhalb der Gartenanlage ist nicht gestattet.
  • Die Verweildauer von Kraftfahrzeugen innerhalb der Gartenanlage ist nur zum Zwecke von Be- und Entladetätigkeiten erlaubt.
  • Auf der Grünanlage bei und rund um das Vereinshaus dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden.
  • Das Waschen von Kraftfahrzeugen in der Gartenanlage ist verboten!
  • Das Fahren mit Fahrrädern und Motorfahrrädern (Mopeds) in der Gartenanlage ist nicht gestattet (In Ausnahmefällen kann die Vereinsleitung einzelnen Personen dies jedoch gestatten!).
  • Autos außerhalb der Gartenanlage (am Parkplatz) dürfen nur mit der Frontseite Richtung Hecke parken (keine Abgase in die Gärten)

7. Einhaltung von Ruhezeiten:

  • Auf die Einhaltung der Ruhezeiten sowie dem Verbot von Lärmentwicklung (dazu zählen auch der laute Betrieb von Radiogeräten etc.) wird auf das nachhaltigste hingewiesen.
  • Lärmbelästigende Arbeiten (u.a. Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren,
  • Stromaggregate und dgl.) dürfen nur in der Zeit von Montag bis Samstag
  • (je von 08.00 – 12.00 und von 15.00 – 19.00 Uhr) durchgeführt werden.
  • An Sonn- und Feiertagen sind solche Arbeiten grundsätzlich verboten!
  • Arbeiten an Zubauten oder andere Arbeiten größeren Umfangs dürfen nur in der Zeit vom 15.September bis 15.Mai jeden Jahres ausgeführt werden (siehe hiezu auch Pkt. 3 der Gartenordnung!)
  • 8. Rauchbelästigende Gartenarbeiten:
  • Das Verbrennen von Strauch-, Hecken- oder Baumschnitt, sowie Abfällen jeglicher Art ist nicht erlaubt.

9. Tiere auf dem Gartengelände:

  • Hunde müssen so gehalten werden, dass jede Belästigung und Gefährdung
  • vermieden wird. (Maulkorb Leinenzwang)
  • Hunde dürfen in der Gartenanlage nicht frei herumlaufen und sind an die
  • Leine zu nehmen. Ausscheidungen (Hundekot) auf den Gemeinschaftsanlagen und –wegen sind vom Hundehalter zu entfernen.
  • Das Halten von Katzen ist ausnahmslos verboten.

10. Gedeihliche Nachbarschaft:

  • Eine gedeihliche Nachbarschaft sollte im Sinne aller Gartenpächter sein.
  • Wenn Gartenpächter durch rücksichtsloses, anstößigem oder grob ungehörigem Verhalten das Zusammenleben verleiden, können diese vom Verein ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für das Verhalten seiner ihn besuchenden Personen
  • (Verwandte, Gäste etc.). Siehe hiezu auch  Pkt. 6 der Vereinsstatuten!

11. Werden Gartenpächter oder dessen Gäste bei Diebstahls in der Gartenanlage(Obst, Gemüse etc.) oder des Vandalismus betreten, hat dies eine polizeiliche Anzeige und die Kündigung zur Folge.

  • Eltern haften für ihre Kinder!

12. Gemeinschaftsarbeiten:

  • Gartenpächter sind verpflichtet, bei der Schaffung und Ausgestaltung von
  • Gemeinschaftsanlagen über Aufforderung der Vereinsleitung aktiv mitzuwirken. Im Falle persönlicher Verhinderung oder Unterlassung einer Ersatzleistung ist eine von der Vereinsleitung festzusetzende Entschädigung an die Vereinskasse zu zahlen.
  • Jeder Parzellenbesitzer ist zur Verrichtung des Reinigungsdienstes in der/den vereinseigenen WC-Anlage(n) gem. Reinigungsplan verpflichtet. Im Falle einer Verhinderung (Krankheit, Urlaub etc.) hat er für eine entsprechende Vertretung bemüht zu sein. Allenfalls kann auch ein Termintausch mit anderen Gartenmitgliedern vorgenommen werden. Anderenfalls werden hiefür anfallenden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

13. Betreten fremder Gartenparzellen:

  • Ohne Einwilligung des Gartenpächters und in dessen Abwesenheit dürfen fremde Grundstücke (Parzellen) nicht betreten werden, es sei denn, bei Gefahr in Verzug (Brand-, Wasser- oder Sturmschadengefahr).
  • Ausgenommen sind Vereinsfunktionäre in Ausübung ihrer Funktion, z.B. bei Gartenbegehungen etc.
  • 14. Schädlingsbekämpfung:
  • Jeder Gartenbesitzer ist zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen sowie aller sonstigen Schädlinge (Ratten, Mäuse, Schnecken etc.) verpflichtet , dazu gehört auch die Vermeidung und Kompostierung diesbezüglicher Abfälle (z. B. Speireste etc.) in der Gartenanlage.
  • Von Schädlingen befallene Äste, Bäume und Sträucher müssen sofort aus der Gartenanlage entfernt werden und dürfen, auch nicht im zerschnittenen Zustand, dort gelagert werden.

15. Versperren der Garteneingänge:

  • Die Zugänge zur Gartenanlage sind stets abzuschließen, tagsüber auch wenn sich in der Anlage wenige andere Gartenmitglieder aufhalten.

16. Versicherung:

  • Jeder Pächter ist verpflichtet, für seine Gartenhütte eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. (Je nach Gegebenheit wird auch empfohlen eine Feuer- Leitungswasser-, Sturmschadenversicherung etc. mit abzuschließen) sofern nicht schon eine solche besteht. Eine Verweigerung dieser Vorschrift kann zur Kündigung des Pachtvertrages führen. Neue Gartenpächter können in bestehende Versicherungsverträge einsteigen (z.B: Versicherung des Vorpächters oder Sammelversicherung des Vereines) oder aber eine eigene Versicherung abschließen. letztere muss jedoch binnen einem Monat dem Obmann oder seinem Stellvertreter nachgewiesen werden.

17. Das Aufstellen von Schwimmingpools ist nicht erlaubt.

  • Über Ansuchen kann jedoch die Vereinsleitung gestatten, ein Kinderplanschbecken mit maximal 200 Liter Inhalt aufzustellen zu dürfen. Dafür ist die erhöhte Zusatzwasserpauschale zu bezahlen, die mit der Pachtvorschreibung ausgewiesen wird und bei der Generalversammlung zu bezahlen ist.

 

Die Vereinsleitung des Kleingärtnervereines „Drautal“
Der Obmann eh.
Ausgabe 28.12.2009 ergänzt 01.06.2011 ergänzt 02012012

STAND: 10.05.2013

Unter Gartenpächter sind auch weibliche Pächter und Ehepaare zu verstehen und daher rechtlich gleichberechtigt!

Für die Vereinsleitung Schriftführer
Obmann Friedrich Walcher eh: D.Schreiber 10052013

Ergänzung GARTENORDNUNG

Rundschreiben. (Stand 10.05.2013)

1. Die Garteneingangstüren sind ab Dämmerung immer, tagsüber bei wenig Betrieb abzusperren.

2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den seinen Garten umgrenzenden Anlagenweg unkrautfrei zu halten! Ebenso ist in der Anlage das Unkraut in Grenzen zu halten!

3. Das Radfahren in der Gartenanlage ist nicht gestattet!

4. Das Befahren der Gartenanlage mit dem Auto ist nur zur Be- und Entladung gestattet und sofort außerhalb zu parken, Es darf nur im SCHRITTEMPO gefahren werden!

5. Das Parken der Autos außerhalb der Gartenanlage ist nur mit der Frontseite in Richtung Hecke erlaubt. Bitte die auch Ihren Besuchern und Gästen weiterleiten.

6. Hunde Dürfen in der Gartenanlage NICHT frei herumlaufen und müssen stets an der Leine und mit Maulkorb geführt werden! Hundekot ist vom Besitzer sofort zu entfernen!

7. Das Betreten anderer Gärten bei Abwesenheit der Pächter ist ausnahmslos nicht gestattet, es sei denn, Gefahr ist in Verzug (Feuer- Wasser- oder Sturmschäden). Ausnahme Vereinsfunktionäre in Ausübung ihrer Funktion (Gartenbegehung etc.)

8. Werden Gartenpächter oder seine Gäste des Diebstahls (Obst, Gemüse etc.) oder des Vandalismus überführt, hat dies eine Anzeige und die Kündigung zur Folge. Eltern haften für Ihre Kinder!

9. Jeder Gartenpächter ist zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen sowie aller sonstigen Schädlinge wie Mäuse, Schnecken, Ratten usw. verpflichtet.

10. Die Höhe von Sträuchern mit max 2 Meter und Bäumen mit 4 Metern ist strickt einzuhalten.

11. Bei baulichen Veränderungen, wie Zu- und Vorbauten, Sichtschutzwänden etc. ist unbedingt vorher ein schriftliches Ansuchen zu stellen. Die Vereinsleitung entscheidet über die Bewilligung der angesuchten Maßnahme. Zuwiderhandelnde müssen mit einer Mahnung bzw. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes rechnen!

12. GARTENVERKAUF:

  • Die Übernahme einer Gartenparzelle ist erst gültig, wenn die Vereinsleitung zugestimmt hat. Dazu sind folgende Punkte einzuhalten:
  • Eine beabsichtigte Abgabe der Parzelle ist der Vereinsleitung (Obmann) zeitgerecht mitzuteilen.
  • Die Übergabe kann nur im Beisein des Obmannes bzw. dessen Stellvertreters stattfinden.
  • Der neue Pächter hat bei diesem Treffen den Pachtvertrag zu unterzeichnen, wobei ihm die Statuten zur Kenntnis gebracht werden und die Gartenordnung überreicht wird. Die Statuten und die Gartenordnung nimmt der neue Pächter mit seiner Unterschrift auf dem Pachtvertrag vollinhaltlich zur Kenntnis und muss von ihm, seinen Angehärigen sowie seinen Gästen und Besuchern strikt eingehalten werden.

Eine Nichtbeachtung der o.a. Punkte, sowie der Gartenordnung und den Anordnungen der Vereinsleitung, kann zur Ermahnung und in weiterer Folge zur Kündigung des Pachtvertrages führen.

Mit Ihrer Unterschrift haben Sie die Statuten, die Gartenordnung, sowie die Rundschreiben zur Kenntnis genommen.

Für die Vereinsleitung Schriftführer

Obmann Friedrich Walcher eh:
D.Schreiber 10052013